Kirchenaustritt

Jede Person ab 16 Jahren mit Wohnsitz in der Schweiz kann zu jeder Zeit aus einer staatlich anerkannten Kirche austreten (auch Ausländer). Hierzu braucht es nur eine eindeutige Willenserklärung gegenüber der Kirchgemeinde am Wohnort.

Für die Kirchensteuerpflicht gilt als Stichtag der Tag, an dem diese Erklärung bei der Kirchenpflege (oder beim Pfarramt) des Wohnortes eingeht. Wenn der Brief eingeschrieben verschickt wird, kann der Eingang bewiesen werden.

Bitte gib Deine vollständigen Adressdaten ein.

Achtung: Im Kanton St. Gallen muss der Brief vor dem Versand persönlich auf der Gemeindeverwaltung beglaubigt werden. Das kostet 15 Franken.

Deine Absenderadresse

Den Brief musst Du an die Kirchgemeinde (Kirchenpflege, Pfarramt) Deiner Konfession an Deinem Wohnort schicken. Dazu musst Du hier die Adresse Deiner Kirchgemeinde eintragten.

Meistens kann man die Adresse aus Deiner Adresse ableiten und es fehlt nur die Strasse. Bitte überprüfe aber die Adresse.

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Adresse der Kirchgemeinde

Diese Informationen werden benötigt, damit die Kirche die notwendigen Informationen hat, um Dich austreten zu lassen.

Die katholische Kirche verlangt für den Austritt zusätzliche Informationen zur Taufe. Du musst entweder einen Taufschein beilegen oder mindestens die Angaben zum Taufort und Datum machen. Dein Taufort ist wahrscheinlich der Wohnort nach Deiner Geburt und das Taufdatum dürfte kurz nach Deiner Geburt gewesen sein. Falls Du eine Taufkerze hast, stehen die Angaben darauf. Wenn Du Taufort oder Taufdatum nicht weisst, lasse das Feld frei. Auch wenn Du keine Angaben machst, ist Dein Austritt trotzdem rechtskräftig.

Normalerweise tritt man zur Kirche aus, weil man nicht mehr glaubt, also sich vom Christentum lossagt. Wenn Du willst, kannst Du auch ausdrücklich nur die Bindung zur Kirche lösen, dabei aber Christ bleiben.

Angaben für die Kirche

Wenn Du verheiratet bist, kann Dein(e) Ehepartner(in) mit dem gleichen Brief austreten.

Achtung: Beide Ehepartner müssen gemeinsam persönlich auf der Gemeindeverwaltung den Brief beglaubigen lasse.

Informationen zum Ehepartner

Mit 16 Jahren ist man religiös mündig und kann in religiösen Fragen selbst entscheiden, auch gegen den Willen der Eltern. Jugendliche ab 16 Jahren müssen daher einen eigenen Austrittsbrief schreiben.

Bei Kinder unter 16 Jahren entscheiden die Eltern, ob sie in der Kirche verbleiben oder ebenfalls austreten. Es ist sinnvoll und daher auch empfohlen, für die Kinder ebenfalls den Austritt zu erklären. Es steht den Kindern offen, mit 16 Jahren wieder einer Kirche beizutreten.

Informationen zu Kindern

Gratuliere, Dein Brief ist fertig. Er ist weiter unten auf dieser Seite. Bitte lies ihn sorgfältig durch und korrigiere falsche oder fehlende Angaben.

Jetzt musst Du nur noch:

  • Den Brief ausdrucken.
  • Eigenhändig unterschreiben.
  • Von unterschreiben lassen.
  • Den Brief auf der Gemeinde beglaubigen lassen.
  • Den Brief eingeschrieben abschicken.

Name Vorname
Strasse Nr.
PLZ Wohnort
PLZ Wohnort
Kirchenaustritt
Sehr geehrte Damen und Herren
Hiermit erkläre ich, geboren Angabe des Geburtstags fehlt!, mit sofortiger Wirkung den öffentlichrechtlichen und kirchenrechtlichen Kirchenaustritt und damit verbunden die Nichtzugehörigkeit zur en Kirche und Gemeinschaft. Es handelt sich ausdrücklich um eine «apostasia a fide», das freiwillige und vollständige Aufgeben des christlichen Glaubens, den Austritt aus der christlichen Religion mit allen Konsequenzen. Das soll auch so im Taufbuch eingetragen (nicht vermerkt) werden. Es handelt sich hierbei nur um den Kirchenaustritt, nicht um die Aufgabe der christlichen Religion. Im Taufbuch reicht ein Vermerk (kein Eintrag).
Den Taufschein lege ich bei.
Diese Erklärung gilt auch für Name fehlt noch, geboren Angabe des Geburtstags für Ehepartner/in fehlt!. Den Taufschein lege ich bei.
Diese Erklärung gilt nicht für .
Kinder sind von dieser Erklärung nicht betroffen, für sie ändert sich nichts.
Diese Austrittserklärung gilt ebenfalls für folgende Kinder unter 16 Jahren: . Weitere Personen treten nicht aus.
Bitte beachten Sie, dass mit diesem Schreiben der Kirchenaustritt rechtsgültig ist. Bitte informieren Sie unverzüglich die Behörden der politische Gemeinde über den Austritt und das Eingangsdatum dieses Schreibens. Bitte bestätigen Sie mir schriftlich die Kenntnissnahme dieser Austrittserklärung. Darüber hinaus wünsche ich ausdrücklich keinen weiteren Kontakt, keinerlei Belehrung und ich werde keinerlei Rückfragen beantworten. Sie finden alle notwendigen Angaben in diesem Schreiben.
Mit freundlichen Grüssen
Unterschrift
Welche Partei kämpft für die Trennung von Staat und Kirchen (Laizismus)?
Nur die Piratenpartei hat den Laizismus in ihrem Parteiprogramm.
Ab wann gilt mein Austritt, ab wann zahle ich keine Kirchensteuern mehr?
Im Kanton Aargau per Anfang Jahr.
Im Kanton St. Gallen per Ende Monat.
Im Kanton Zürich per Eingang des Austrittsschreibens bei der Kirchgemeinde.
Wer vertritt meine Interessen?
Die Freidenkervereinigung der Schweiz vertritt die Interessen der religionsfreien, konfessionslosen Menschen. Wir empfehlen die Mitgliedschaft.
Wer organisiert für mich nach einem Austritt Feierlichkeiten (Hochzeit, Beerdigung)?
Freunde, Hinterbliebene
Die Freidenkervereinigung der Schweiz
Cérémonie Grichting
Wo werde ich beerdigt?
Jeder Mensch hat Anrecht auf einen Platz auf dem Friedhof, egal welcher Religion er (nicht) angehört. Niemand landet in der Kehrichtverbrennung…
Wer beerdigt mich?
Am besten, man organisiert seine Beerdigungsfeier vor dem Tod selbst, oder hält die Rahmenbedingungen im Testament fest. Statt eines Pfarrers kann ein Verwandter oder Freund eine würdigende Rede halten. Im Gegensatz zum Pfarrer kannte er den Verstorbenen und kann so viel besser auf die Persönlichkeit eingehen. Auch die Freidenkervereinigung der Schweiz organisiert Grabreden. Sie sind für Mitglieder kostenlos. Nichtmitglieder bezahlen einen kleinen Betrag (viel weniger als ein Leben lang Kirchensteuern zu bezahlen). Daneben gibt es noch diverse Firmen, wie Cérémonie Grichting, die Abdankungen organissieren.
Wo und wie heirate ich?
Eine Hochzeit kann man entweder selbst organisieren, oder einen Hochzeitsplaner engagieren. Die Kirche ist für eine gelungene Hochzeit nicht notwendig, das Gebäude kann aber mancherorts gemietet werden.
Kann mein Ehepartner in der Kirche bleiben, wenn ich austrete?
Ja, natürlich. Jeder Mensch bestimmt selbst, ob und welcher Religionsgemeinschaft er angehören will. Um Missverständnisse zu vermeiden sollte im Austrittschreiben aber klar festgelegt werden, wer von der Familie austreten will, und allenfalls wer nicht.
Können meine Kinder in der Kirche bleiben, wenn ich austrete?
Im Prinzip schon, aber ist das sinnvoll? Am besten, man befreit die Kinder von der Last der Kirche, und lässt ihnen die Wahl selbst wieder einzutreten, sobald sie volljährig sind, wenn sie das wünschen. Religionsunterricht in Schulen kann übrigens zumindest im Kanton Zürich unabhängig von der Religionszugehörigkeit besucht werden.
Ich bin in der Schweiz wohnhafter Ausländer. Wie kann ich austreten?
Alle Personen mit Wohnsitz in der Schweiz können auf dieselbe Art austreten. Die Nationalität spielt keine Rolle.
Ich bin noch ein Kind. Mit wie alt darf ich ohne Erlaubnis meiner Eltern aus der Kirche austreten?
In der Schweiz darf man ab dem 16. Geburtstag selbst über seine Religion entscheiden. Die Eltern haben dann kein Recht auf Einmischung in religiösen Fragen mehr. Schweizerisches Zivilgesetzbuch Art. 303.3: «Hat ein Kind das 16. Altersjahr zurückgelegt1), so entscheidet es selbständig über sein religiöses Bekenntnis.»

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Mit freundlicher Genehmigung der Webseite Atheismus in der Schweiz.

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