- Welche Partei kämpft für die Trennung von Staat und Kirchen (Laizismus)?
- Nur die Piratenpartei hat den Laizismus in ihrem Parteiprogramm.
- Ab wann gilt mein Austritt, ab wann zahle ich keine Kirchensteuern mehr?
- Im Kanton Aargau per Anfang Jahr.
- Im Kanton St. Gallen per Ende Monat.
- Im Kanton Zürich per Eingang des Austrittsschreibens bei der Kirchgemeinde.
- Wer vertritt meine Interessen?
- Die Freidenkervereinigung der Schweiz vertritt die Interessen der religionsfreien, konfessionslosen Menschen. Wir empfehlen die Mitgliedschaft.
- Wer organisiert für mich nach einem Austritt Feierlichkeiten (Hochzeit, Beerdigung)?
- Freunde, Hinterbliebene
- Die Freidenkervereinigung der Schweiz
- Cérémonie Grichting
- Wo werde ich beerdigt?
- Jeder Mensch hat Anrecht auf einen Platz auf dem Friedhof, egal welcher Religion er (nicht) angehört. Niemand landet in der Kehrichtverbrennung…
- Wer beerdigt mich?
- Am besten, man organisiert seine Beerdigungsfeier vor dem Tod selbst, oder hält die Rahmenbedingungen im Testament fest. Statt eines Pfarrers kann ein Verwandter oder Freund eine würdigende Rede halten. Im Gegensatz zum Pfarrer kannte er den Verstorbenen und kann so viel besser auf die Persönlichkeit eingehen. Auch die Freidenkervereinigung der Schweiz organisiert Grabreden. Sie sind für Mitglieder kostenlos. Nichtmitglieder bezahlen einen kleinen Betrag (viel weniger als ein Leben lang Kirchensteuern zu bezahlen). Daneben gibt es noch diverse Firmen, wie Cérémonie Grichting, die Abdankungen organissieren.
- Wo und wie heirate ich?
- Eine Hochzeit kann man entweder selbst organisieren, oder einen Hochzeitsplaner engagieren. Die Kirche ist für eine gelungene Hochzeit nicht notwendig, das Gebäude kann aber mancherorts gemietet werden.
- Kann mein Ehepartner in der Kirche bleiben, wenn ich austrete?
- Ja, natürlich. Jeder Mensch bestimmt selbst, ob und welcher Religionsgemeinschaft er angehören will. Um Missverständnisse zu vermeiden sollte im Austrittschreiben aber klar festgelegt werden, wer von der Familie austreten will, und allenfalls wer nicht.
- Können meine Kinder in der Kirche bleiben, wenn ich austrete?
- Im Prinzip schon, aber ist das sinnvoll? Am besten, man befreit die Kinder von der Last der Kirche, und lässt ihnen die Wahl selbst wieder einzutreten, sobald sie volljährig sind, wenn sie das wünschen. Religionsunterricht in Schulen kann übrigens zumindest im Kanton Zürich unabhängig von der Religionszugehörigkeit besucht werden.
- Ich bin in der Schweiz wohnhafter Ausländer. Wie kann ich austreten?
- Alle Personen mit Wohnsitz in der Schweiz können auf dieselbe Art austreten. Die Nationalität spielt keine Rolle.
- Ich bin noch ein Kind. Mit wie alt darf ich ohne Erlaubnis meiner Eltern aus der Kirche austreten?
- In der Schweiz darf man ab dem 16. Geburtstag selbst über seine Religion entscheiden. Die Eltern haben dann kein Recht auf Einmischung in religiösen Fragen mehr. Schweizerisches Zivilgesetzbuch Art. 303.3: «Hat ein Kind das 16. Altersjahr zurückgelegt1), so entscheidet es selbständig über sein religiöses Bekenntnis.»
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Mit freundlicher Genehmigung der Webseite Atheismus in der Schweiz.